Häufige Fragen zu unseren technischen Leistungen
Antworten zu Glasfaser-Inhouseverkabelung, Auskundung, Leerrohrprüfung, Spleißarbeiten, Netzwerk, WLAN, Telefonie und Sicherheitstechnik.
Welche Leistungen bietet Systemtechnik Südbaden an?
NE4-Inhouseverkabelung, technische Auskundung, Leerrohrprüfung, hausinterne Glasfaserinstallation, Glasfaserspleißarbeiten, Netzwerktechnik, Router/WLAN, Telefonanlagen, Alarm-/Sicherheitssysteme, Videoüberwachung, ausgewählte Cloud-/Serverlösungen sowie Fehlerdiagnose.
Für wen arbeiten Sie?
Für Privatkunden, Eigentümer, Hausverwaltungen, Unternehmen, gewerbliche Vermieter und technische Projektauftraggeber.
Wo sind Sie tätig?
Grundsätzlich im Umkreis von bis zu 100 Kilometern um Freiburg. Die konkrete Projektannahme wird anhand von Adresse und Leistungsumfang geprüft.
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?
Neue Anfragen beantworten wir innerhalb von maximal 48 Stunden. Dies ist keine garantierte Ausführungs-, Termin- oder Entstörzeit.
Bieten Sie einen 24-Stunden-Notdienst?
Nein. Ein 24-Stunden-Notdienst ist nicht automatisch Bestandteil unseres Angebots.
Auskundung
Ab wann ist eine Auskundung erforderlich?
Bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten oder ab zwei Gewerbeeinheiten ist vor der Montage grundsätzlich eine kostenpflichtige Auskundung erforderlich.
Was kostet die Auskundung?
Einfamilienhaus (EFH): 99,00 € inkl. MwSt. im Raum Freiburg.
Mehrfamilienhaus / Gewerbe: 196,35 € inkl. MwSt. für bis zu 3 Wohneinheiten bzw. bis zu 2 Gewerbeeinheiten (jede weitere Wohneinheit 43,32 € inkl. MwSt.).
Außerhalb Freiburgs gelten transparente Anfahrtspauschalen: bis 30 km: 35,90 € | bis 50 km: 45,90 € | bis 100 km: 89,90 €.
Wird die Auskundung später angerechnet?
Bei anschließender Beauftragung der angebotenen Montagearbeiten werden 25 % des berechneten Auskundungspreises gutgeschrieben. Anfahrtskosten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Gutschrift.
Leerrohre
Warum werden vorhandene Leerrohre geprüft?
Weil ein sichtbares Leerrohr unterbrochen, blockiert, belegt, beschädigt oder nicht bis zum vorgesehenen Austritt geführt sein kann.
Prüfen Sie die vollständige Durchgängigkeit?
Ja, soweit technisch zugänglich. Geprüft werden unter anderem Anfang und Ende, tatsächlicher Austritt, Blockierungen, Unterbrechungen, Belegung, freier Querschnitt, Zugdrähte und problematische Bögen.
Glasfaser und NE4
Was bedeutet NE4?
NE4 bezeichnet die gebäudeinterne Glasfaserverteilung vom zentralen Übergabe-/Verteilerbereich bis zu den Wohn- oder Gewerbeeinheiten.
Verlegen Sie Glasfaser vom Keller bis zum Routerstandort?
Ja, sofern ein geeigneter Leitungsweg vorhanden oder herstellbar ist.
Übernimmt das nicht der Internetanbieter?
Das hängt vom jeweiligen Vertrag und Ausbauprojekt ab. Nicht jeder Anbieter übernimmt alle hausinternen Arbeiten bis zum gewünschten Routerstandort.
Glasfaserspleißarbeiten
Spleißen Sie einzelne oder mehrfaserige Glasfaserkabel?
Ja. Der Umfang richtet sich nach Kabeltyp, Faseranzahl und Projektvorgabe.
Spleißen Sie Pigtails?
Ja, nach vorgegebenem Fasertyp und Steckertyp.
Arbeiten Sie in vorhandenen Glasfaserverteilern?
Ja, sofern die Komponenten geeignet, zugänglich und zur Bearbeitung freigegeben sind.
Reparieren Sie beschädigte Glasfasern?
Je nach Schadensstelle, verfügbarer Faserreserve und Zugänglichkeit kann eine Reparatur möglich sein.
Führen Sie Messungen durch?
Prüf- und Messleistungen werden nach dem vereinbarten Projektumfang durchgeführt.
Arbeiten Sie an Leitungen eines Netzbetreibers?
Nur bei entsprechender Beauftragung beziehungsweise erforderlicher Freigabe.
Netzwerktechnik
Installieren Sie komplette Netzwerke?
Ja, vom einzelnen Netzwerkanschluss bis zur strukturierten Verkabelung mit Netzwerkschrank, Patchfeld, Switch und Glasfaserverbindungen.
Installieren Sie Netzwerkdosen und Patchfelder?
Ja.
Können mehrere Etagen oder Gebäude verbunden werden?
Ja, abhängig von Entfernung, Leitungsweg und technischer Situation über geeignete Netzwerk- oder Glasfaserverbindungen.
Router und WLAN
Können Sie schwaches WLAN verbessern?
Wir prüfen Routerstandort, Gebäude, vorhandene Verkabelung, Access Points, Repeater und problematische Bereiche und planen geeignete Maßnahmen.
Was ist besser: Repeater oder Access Point?
Ein kabelgebundener Access Point ist häufig stabiler. Ein Repeater kann bei geeigneter Ausgangsversorgung ausreichen.
Garantieren Sie eine bestimmte WLAN-Geschwindigkeit?
Nein. Die tatsächliche Leistung hängt von Anschluss, Gebäude, Funkumgebung und Endgeräten ab.
Telefonanlagen
Installieren Sie IP-Telefonanlagen?
Ja, für ausgewählte kleinere und mittlere Unternehmensumgebungen.
Richten Sie Nebenstellen, Rufgruppen und DECT ein?
Ja, soweit vom eingesetzten System unterstützt.
Übernehmen Sie Rufnummernportierung?
Die Portierung und Freischaltung erfolgt durch den jeweiligen Anbieter; wir unterstützen die kundenseitige technische Umstellung.
Alarmanlagen und Video
Installieren Sie Alarmanlagen?
Ja, geeignete kabelgebundene, funkbasierte oder kombinierte Systeme nach technischer Prüfung.
Wird bei Alarm automatisch die Polizei gerufen?
Nur wenn eine entsprechende technische und vertragliche Aufschaltung gesondert vereinbart wurde.
Installieren Sie Kamerasysteme?
Ja, inklusive Netzwerkverkabelung und Aufzeichnungssystemen nach technischem Umfang.
Prüfen Sie die rechtliche Zulässigkeit der Videoüberwachung?
Nein. Diese Verantwortung liegt beim Betreiber beziehungsweise dessen Fachberatung.
Cloud und Server
Betreuen Sie kleinere Server- und Speicherumgebungen?
Ja, für ausgewählte Systeme und klar vereinbarte technische Leistungen.
Ist ein Netzwerkspeicher automatisch ein Backup?
Nein. Er kann Bestandteil eines Sicherungskonzepts sein, ersetzt dieses aber nicht automatisch.
Bieten Sie 24/7-Monitoring?
Nicht automatisch. Besondere Support- oder Überwachungsanforderungen müssen gesondert vereinbart werden.
Fehlerdiagnose
Welche Systeme prüfen Sie?
Netzwerk, hausinterne Glasfaser, Spleißverbindungen, Router, WLAN, Telefonanlagen, Kameras, Alarmtechnik sowie ausgewählte Server-/Speichersysteme.
Können Sie feststellen, ob der Fehler beim Anbieter oder im Gebäude liegt?
In vielen Fällen kann der wahrscheinliche Verantwortungsbereich eingegrenzt werden; das öffentliche Netz kann abschließend nur der zuständige Anbieter prüfen.
Ist das Absenden einer Anfrage bereits ein Auftrag?
Nein. Eine Anfrage ist noch keine verbindliche Auftrags- oder Terminbestätigung.